Gastaufnahmevertrag - AGB'S
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist
3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Ersparnis Ferienwohnung /Ferienhaus sind 10% des Mietpreises.
4.a) Der Vermieter ist nach Treu und Glaubengehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
4.b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu zahlen.
Rücktrittspauschalen bei weiter Vermietung:
Bis zum 14. Tag vor der Anreise in Höhe der Anzahlung
Bei Stornierungen unter 14 Tagen vor Reisebeginn, Nichtanreise oder vorzeitige Abreise ist der Betrag zu 100% fällig, auch dann wenn die Ferienunterkunft weiter vermietet wird.
Wir empfehlen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung!
5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort Medebach.
6. Die Erhöhung der Kurtaxe ist durch den Gast zu tragen.
7. Mit Betreten der Ferienunterkünfte wird die Hausordnung anerkannt, diese liegt zur Ansicht in den Objekten aus und kann schriftlich angefordert werden.
8. Die Ferienunterkunft wird bei Ankunft ohne Mängel übergeben. Ein eventueller Defekt ist direkt am Anreisetag zu melden, ansonsten geht dieser zu Lasten des Gastes.
9. Hotsplots-Nutzungsbedienungen sind bei einer Nutzung des WLAN´s automatisch anerkannt.
10. Bei Defekten in den Ferienunterkünften besteht in erster Linie ein Recht auf Nachbesserung bzw. Reparatur unter Berücksichtigung der dafür benötigten Zeit.
Bei vorzeitiger Abreise wird der Mietpreis nicht zurückerstattet. Schadensersatz ist ausgeschlossen.
8. Die Ferienunterkunft wird bei Ankunft ohne Mängel übergeben. Ein eventueller Defekt ist direkt am Anreisetag zu melden, ansonsten geht dieser zu Lasten des Gastes.
9. Hotsplots-Nutzungsbedienungen sind bei einer Nutzung des WLAN´s automatisch anerkannt.
10. Bei Defekten in den Ferienunterkünften besteht in erster Linie ein Recht auf Nachbesserung bzw. Reparatur unter Berücksichtigung der dafür benötigten Zeit.
Bei vorzeitiger Abreise wird der Mietpreis nicht zurückerstattet. Schadensersatz ist ausgeschlossen.
10a. In Ausnahmefällen sind wir berechtig bei gravierenden Defekten oder technischen Störungen eine unserer anderen Ferienunterkünfte zur Verfügung zu stellen als gebucht.
Preisnachlass für Ferienhäuser in Carolinensiel ist in diesem Fall ausgeschlossen, die Ferienhäuser sind preislich gleich!
Ausnahme gilt nur bei der Buchung vonder Ferienwohnung " Perle" bei Verlegung in die Ferienwohnung "Edelweiß"!
10b. Im Falle von höherer Gewalt wie Brand, Überschwemmung, Heizungsausfall oder ähnlich unvorhersehbaren Ereignissen sind wir berechtig dem Gast vor der Anreise zu stornieren. Der gezahlte Mietpreis wird in diesem Fall entsprechend zurückerstattet. Schadensersatz ist ausgeschlossen!
11c. Jegliche Gutschrifte/Gutscheine können nur für eine Buchung der Ferienunterkunft eingelösst werden. Eine Erstattung in Form von einer Rück-Überweisung ist ausgeschloßen.
11. Regeln Corona Zeit,:
-wenn von der Regierung ausdrückliches Verbot zu Vermietung ausgesprochen wird, so werden die Anzahlungen bzw. Zahlungen in Form einen Gutscheins oder einer Umbuchung auf anderen Zeitraum zurückerstattet. Eine Erstattung in Form von einer Rück-Überweisung ist ausgeschlossen!
-Liegt kein ausdrückliches Verbot von der Regierung zu Vermietung vor, so sind die Allgemeinen Geschäftsbedienungen gültig!
-Entsprechende Auflagen und Vorschriften von der Regierung sind hinzunehmen!
13.Quelle deutsche Tourismus Verband Info zu Corona:
-Beeinträchtigungen, die nicht die Wohnung selbst, sondern die Umgebung betreffen ist keine kostenfreie Stornierung möglich!
-Grundsätzlich dürfte es dem Gast zuzumuten sein, sich um einen Corona-Test oder ein Attest zu bemühen. Wenn er dies aus persönlichen Gründen nicht möchte, beispielsweise, weil er die damit verbundenen Kosten scheut, ist er gemäß §§ 275 Abs.1, 326 Abs. 2 BGB dazu verpflichtet, den Mietpreis abzüglich ersparter Aufwendungen bzw. die Stornokosten zu bezahlen, weil die Verantwortung dafür, dass er nicht beherbergt werden darf, ihm zuzuordnen ist.
-Gleiches gilt gemäß § 537 BGB, wenn er einen Test durchführt, der sich als positiv erweist. In diesem Fall liegt die Verhinderung “in der Person des Gastes” (wie auch sonst bei Krankheit oder individuell angeordneter Quarantäne). Bei Krankheit dürfte allerdings eine Reiserücktrittsversicherung, so sie abgeschlossen wurde, einspringen.
-wenn das Angebot im Umfeld eingeschränkt ist (zum Beispiel sind Geschäfte geschlossen, der Strand ist nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar). In diesem Fall ist nicht die Mietsache selbst mängelbehaftet. Das sogenannte „Verwendungsrisiko“ liegt beim Gast, ein Recht zur Minderung oder Kündigung besteht nicht.
Stand März 2020