Nutzungs- und Haftungsbeschränkungsvereinbarung für die Internetnutzung
zwischen
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Gast
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- Vermieter -
und
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- Vermieter -
und
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diese werden bei Buchungsbestätigung automatisch anerkannt und es bedarf keine Zusätzliche schriftliche Zustimmung!
- Mieter –
§ 1 Geltungsbereich
Durch den Abschluss des Mietvertrages wird dem Mieter und seinen Angehörigen bzw. Gästen für den Zeitraum der Mietdauer gestattet, den Internetzugang unter
den nachfolgenden Bedingungen in angemessenen Umfang zu nutzen.
Die auf Anfrage mitgeteilten Zugangsdaten (Netzwerkname, W-LAN-Schlüssel, etc.) sind nur zum persönlichen Gebrauch
des Mieters bestimmt und von diesem geheim zu halten. Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, Dritten ohne die Zustimmung
des Anschlussinhabers die Nutzung des Internets zu gestatten. Die Zugangsdaten werden nach Mietende durch den
Vermieter geändert.
Mit Buchung der Ferienunterkunft erkennt der Mieter diese Nutzungsbedingungen an.
§ 2 Datenschutzbestimmungen
Der Vermieter ist berechtigt, die für die Sicherstellung der ordnungsmäßigen Internetnutzung erforderlichen
personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Tel.-Nr., Geburtsdatum, Datum, Uhrzeit, aufgerufene Internetseiten, IP-
Adressen etc.) gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu erheben. Diese werden vom Vermieter zur Sicherung
seiner Rechte bei unzulässiger Nutzung des Internets gespeichert.
Die personenbezogenen Daten werden nach 5 Jahren gelöscht, wenn der Mieter innerhalb dieser Zeit den Internetanschluss
des Vermieters nicht mehr genutzt hat.
§ 3 Leistung und Verfügbarkeit
Die Bereitstellung des Internetzugangs durch den Vermieter wird im Rahmen der bestehenden technischen und
betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht
ausgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck
besteht nicht.
§ 4 Rechtswidrige Nutzung
Dem Mieter ist es untersagt, über den Internetanschluss kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen, welche dem
Vermieter gegenüber Forderungen entstehen lassen.
Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass jede Nutzung, die gegen datenschutzrechtliche,
persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstößt, unzulässig ist.
Dies betrifft insbesondere:
- die Verletzung von Urheber- und sonstigen Rechten Dritter durch Nutzung von sog. “Peer-to-Peer Netzwerken” bzw.
rechtswidrigen „Internet-Tauschbörsen” auf denen z.B. urheberrechtlich geschützte Filme, Musik und Software illegal
verbreitet werden („Illegales Filesharing”),
- die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und/oder rechtswidrigen Inhalten,
einschließlich des Versands von unverlangten Massen-E-Mails (sog.“Spamming“) und Viren,
- das Übermitteln oder Einstellen von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen,§ 1 Geltungsbereich
Durch den Abschluss des Mietvertrages wird dem Mieter und seinen Angehörigen bzw. Gästen für den Zeitraum der Mietdauer gestattet, den Internetzugang unter
den nachfolgenden Bedingungen in angemessenen Umfang zu nutzen.
Die auf Anfrage mitgeteilten Zugangsdaten (Netzwerkname, W-LAN-Schlüssel, etc.) sind nur zum persönlichen Gebrauch
des Mieters bestimmt und von diesem geheim zu halten. Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, Dritten ohne die Zustimmung
des Anschlussinhabers die Nutzung des Internets zu gestatten. Die Zugangsdaten werden nach Mietende durch den
Vermieter geändert.
Mit Buchung der Ferienunterkunft erkennt der Mieter diese Nutzungsbedingungen an.
§ 2 Datenschutzbestimmungen
Der Vermieter ist berechtigt, die für die Sicherstellung der ordnungsmäßigen Internetnutzung erforderlichen
personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Tel.-Nr., Geburtsdatum, Datum, Uhrzeit, aufgerufene Internetseiten, IP-
Adressen etc.) gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu erheben. Diese werden vom Vermieter zur Sicherung
seiner Rechte bei unzulässiger Nutzung des Internets gespeichert.
Die personenbezogenen Daten werden nach 5 Jahren gelöscht, wenn der Mieter innerhalb dieser Zeit den Internetanschluss
des Vermieters nicht mehr genutzt hat.
§ 3 Leistung und Verfügbarkeit
Die Bereitstellung des Internetzugangs durch den Vermieter wird im Rahmen der bestehenden technischen und
betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht
ausgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck
besteht nicht.
§ 4 Rechtswidrige Nutzung
Dem Mieter ist es untersagt, über den Internetanschluss kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen, welche dem
Vermieter gegenüber Forderungen entstehen lassen.
Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass jede Nutzung, die gegen datenschutzrechtliche,
persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstößt, unzulässig ist.
Dies betrifft insbesondere:
- die Verletzung von Urheber- und sonstigen Rechten Dritter durch Nutzung von sog. “Peer-to-Peer Netzwerken” bzw.
rechtswidrigen „Internet-Tauschbörsen” auf denen z.B. urheberrechtlich geschützte Filme, Musik und Software illegal
verbreitet werden („Illegales Filesharing”),
- die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und/oder rechtswidrigen Inhalten,
einschließlich des Versands von unverlangten Massen-E-Mails (sog.“Spamming“) und Viren,
sexistischen, belästigenden oder anderweitig unerlaubten Inhalten,
- der Besuch von Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten, wie z.B. Websites mit volksverhetzendem oder
kinderpornographischem Inhalt, Websites, die zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen bzw. verharmlosen
sowie Websites, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,
- das Eindringen bzw. versuchte Eindringen in fremde Datennetze (sog. „Hacking”).
Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass ein solcher Rechtsverstoß geschehen ist oder droht, hat er die Pflicht, den
Vermieter davon unverzüglich zu unterrichten.
§ 5 Haftungsbeschränkung und Haftungsfreistellung
Der Mieter ist für seine im Internet bereitgehaltenen eigenen oder fremden Inhalte im Verhältnis zum Vermieter allein und
ausschließlich verantwortlich.
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für etwaige Schäden an dem Computer des Mieters, die durch die
Internetnutzung entstehen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Handeln des Vermieters beruhen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder
heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für einen Virenbefall durch Verwendung des
Internetzugangs übernommen.
Der Mieter verpflichtet sich, eigene Schäden die ihm aufgrund einer unzulässigen Nutzung entstehen, selbst zu tragen.
Der Mieter erklärt sich ausweislich der diesen Nutzungsbedingungen beigefügten Haftungsfreistellungserklärung dazu
bereit, den Vermieter von Schäden, die durch die unberechtigte Internetnutzung entstehen, freizustellen.
§ 6 Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen
Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen ist der Vermieter berechtigt, den Internetzugang einzuschränken oder
vollständig zu sperren. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste
über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollten im Einzelfall Abweichungen von der vorstehenden Vereinbarung notwendig sein, so sind diese mit dem Vermieter
abzustimmen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich dieser
Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten wirtschaftlich
am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke.
Für den Gast liegt eine eine Ausfertigung dieser Vereinbarung in der Info-Mappe aus!